
Nebenklagekosten sind in der Regel versichert, wenn es sich um eine passive Nebenklage
handelt (gegen den Versicherungsnehmer läuft ein Strafverfahren, an dem sich der Verletzte als
Nebenkläger beteiligt) und der Versicherungsnehmer zur Erstattung der Kosten verpflichtet ist.
Die Kosten für eine vom Versicherungsnehmer selbst erhobene (aktive) Nebenklage stehen
hingegen nicht unter Versicherungsschutz.