
Motorfahrzeuge sind Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden.
Damit sind alle Fahrzeuge ausgenommen, die durch Menschen-, Tier- oder Naturkraft (Wasser,
Wind oder eigenes Gewicht) bewegt werden. Ebenfalls nicht als Motorfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die
nach ihrer Art nicht dazu bestimmt sind, mit Motor angetrieben zu werden. Auch wenn in Not- oder
Ausnahmefällen ein Hilfsmotor verwendet wird, wird aus diesen Fahrzeugen dennoch kein Motorfahrzeug
(z.B. Segelflugzeug oder Segelboot mit Hilfsmotor). Ein Fahrrad mit Hilfsmotor ist jedoch ein
Motorfahrzeug.
Im Rahmen des Privat-Rechtsschutzes ist die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit
Motorfahrzeugen nicht versichert. Für diese Fälle ist der Verkehrs-Rechtsschutz zu beantragen.