
Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat.
Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der
Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses
geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich
ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem
Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihrem Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch schon mit Ablehnung des Antrages oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf, der den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt.
Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es
u. U. nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener
Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich
zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.
Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und
-nutzung nennen.
bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z.B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten.
an Rückversicherer Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab.
Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von
uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und
Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko-
und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur
Verfügung gestellt.
In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie
ebenfalls entsprechende Daten übergeben.
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z.B. Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte).
Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des
Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu
schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende
Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.
Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher
Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter
den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift,
Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie
Schadenhöhe und Schadentag.
Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen bei den Fachverbänden zentrale Hinweissysteme.
Solche Hinweissysteme gibt es beim Verband der Lebensversicherungs-Unternehmen, beim Verband
der Schadenversicherer sowie beim Verband der privaten Krankenversicherung.
Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit
dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt
sind.
Beispiele:
Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung.
In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners werden Sie durch einen unserer Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät.
Vermittler in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im
Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen,
Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften u.a.
Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler zu diesen Zwecken
von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und
Leistungsdaten, z.B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos,
Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen.
Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der
genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Änderungen der
kundenrelevanten Daten informiert.
Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und
seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu
beachten.