
Als Leistungsarten bezeichnet man die unterschiedlichen Rechtsgebiete als Bestandteil der
einzelnen Vertragsarten (z.B. Verkehrs-Rechtsschutz oder Privat-Rechtsschutz).
Je nach vereinbarter Vertragsart umfasst der Versicherungsschutz:
*=3 Monate Wartezeit (entfällt im Verkehrs-Rechtsschutz)