Rechtsschutzversicherung
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Lebenspartner


Im Familien-Tarif ist der Lebenspartner des Versicherungsnehmers gem. ARB 2009 mitversichert. Der Lebenspartner muss im Antrag namentlich genannt werden.


Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Kinder des Lebenspartners.

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