
Versicherbar sind nur Betriebe, die einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft angehören und nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen. Diese Voraussetzungen gelten auch für Wein- und Gartenbaubetriebe und Baumschulen. Versicherungsschutz besteht für den beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers als Inhaber des im Versicherungsschein bezeichneten land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes sowie für den privaten Bereich und die Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten.
* 3 Monate Wartezeit
Zusätzlich die versicherten Leistungsarten aus den Bausteinen P B V W.
Mit einem Beitrag ist der gesamte Hof und der gesamte Privatbereich versichert.
Alle auf den Versicherungsnehmer, Lebenspartner und die Kinder zugelassenen Pkw/Kombi, Krafträder und land- und forstwirtschaftlich genutzten Fahrzeuge sind versichert (keine Lkw)
Alle landwirtschaftlich genutzten Grundstücke und Immobilien, auch die verpachteten Grundstücke, sind versichert.
Keine Wartezeit im Verkehrsbereich
Versicherbar sind Betriebe, die einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft angehören und nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen.
Beitrgasfrei mitversichert sind alle nicht zulassungspflichtigen Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen.
Nebenbetriebe:Gewerbesteuerpflichtige Nebenbetriebe der Landwirtschaft (z.B. Tierhandel, landwirtschaftliche Lohnunternehmen, Metzgerei) sind nicht im Landwirtschafts-RS versichert und werden mit der Firmen-Kombi zusätzlich versichert.