Rechtsschutzversicherung
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Kündigung des Vertrages

Grundsätzlich ist die Aufhebung eines Rechtsschutzvertrages nur zum vereinbarten Ablauf möglich. Die Kündigung muss dem Empfänger spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich zugegangen sein (ordentliche Kündigung).

Darüber hinaus bestehen weitere Kündigungsmöglichkeiten (außerordentliche Kündigung):

Anlass Wer kann kündigen geregelt in

Eintritt eines Rechtsschutzfalles Versicherungsnehmer und Versicherer  ARB 2009
 
Beitragserhöhung Versicherungsnehmer   ARB 2009
   
Gefahrenerhöhung Versicherer ARB 2009
   
Risikofortfall Versicherungsnehmer   ARB 2009


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