
Gerichtsstand ist der Sitz des zuständigen Gerichtes, vor dem eine rechtliche
Auseinandersetzung verhandelt wird.
In der Regel ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte wohnt, seine
gewerbliche Niederlassung hat oder das Grundstück liegt, das von der rechtlichen Auseinandersetzung
betroffen ist. Bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kommt auch das Gericht in Betracht,
an dessen Sitz die zum Schadenersatz verpflichtende Handlung begangen wurde.
In Strafsachen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die strafbare Handlung begangen
wurde; die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren aber auch am Wohnsitz des Angeschuldigten
einleiten.
Für Klagen, die aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Versicherer erhoben werden, ist der
Gerichtsstand der Sitz des Versicherers. Rechtsschutz aus dem Versicherungsvertrag gegen den
Rechtsschutz-Versicherer besteht jedoch nicht ( ARB 2008).
Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist der Gerichtsstand in der Regel der Wohnsitz des
Versicherungsnehmers.