Rechtsschutzversicherung
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Geltungsbereich


Nach den ARB 2009 besteht Rechtsschutz, wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers in Europa, in den außereuropäischen Mittelmeerländern (Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien, Marokko) sowie auf den Kanarischen Inseln und Madeira erfolgt. Das gilt auch für sämtliche Wasserstraßen und Fluglinien innerhalb dieses Bereiches.


Außerdem muss ein Gericht oder (für Bußgeld- und Verwaltungsverfahren) eine Behörde mit Sitz in diesem Bereich zuständig sein (Gerichtsstand).Eingeschränkt ist der örtliche Geltungsbereich im Sozialgerichts-Rechtsschutz und Steuer-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht ausschließlich für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland.


Eine außergerichtliche Interessenwahrnehmung oder eine Interessenwahrnehmung vor einem ausländischen Gericht steht somit nicht unter Versicherungsschutz.


Im Beratungs-Rechtsschutz (Familien- und Erbrecht sowie das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft) besteht nur dann Rechtsschutz, wenn ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt oder Notar den Rechtsrat erteilt.


Über den beschriebenen Geltungsbereich hinaus bietet Advocard weltweiten Rechtsschutz für einen Aufenthalt bis zu 6 Monaten.

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