
Nach den ARB 2009 besteht Rechtsschutz, wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des
Versicherungsnehmers in Europa, in den außereuropäischen Mittelmeerländern (Türkei, Syrien,
Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien, Marokko) sowie auf den Kanarischen Inseln und
Madeira erfolgt. Das gilt auch für sämtliche Wasserstraßen und Fluglinien innerhalb dieses
Bereiches.
Außerdem muss ein Gericht oder (für Bußgeld- und Verwaltungsverfahren) eine Behörde mit Sitz
in diesem Bereich zuständig sein (Gerichtsstand).Eingeschränkt ist der
örtliche Geltungsbereich im Sozialgerichts-Rechtsschutz und Steuer-Rechtsschutz:
Versicherungsschutz besteht ausschließlich für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten
in der Bundesrepublik Deutschland.
Eine außergerichtliche Interessenwahrnehmung oder eine Interessenwahrnehmung vor einem
ausländischen Gericht steht somit nicht unter Versicherungsschutz.
Im Beratungs-Rechtsschutz (Familien- und Erbrecht sowie das Recht der eingetragenen
Lebenspartnerschaft) besteht nur dann Rechtsschutz, wenn ein in Deutschland zugelassener
Rechtsanwalt oder Notar den Rechtsrat erteilt.
Über den beschriebenen Geltungsbereich hinaus bietet Advocard
weltweiten
Rechtsschutz für einen Aufenthalt bis zu 6 Monaten.