
Über den Fußgänger-Rechtsschutz ist die Eigenschaft des Versicherungsnehmers oder einer
mitversicherten Person als Teilnehmer am öffentlichen Verkehr als Fußgänger, Radfahrer oder
Fahrgast versichert.
Der Fußgänger-Rechtsschutz kann nicht einzeln abgeschlossen werden, er ist im
Verkehrs-Rechtsschutz enthalten.
Rechtsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und die Verteidigung
gegen den Vorwurf, eine Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Rechts verletzt zu
haben.