Rechtsschutzversicherung
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Fußgänger-Rechtsschutz


Über den Fußgänger-Rechtsschutz ist die Eigenschaft des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person als Teilnehmer am öffentlichen Verkehr als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast versichert.


Der Fußgänger-Rechtsschutz kann nicht einzeln abgeschlossen werden, er ist im Verkehrs-Rechtsschutz enthalten.


Rechtsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Rechts verletzt zu haben.

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