
Selbständig tätig ist derjenige, der eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausübt.
Der Selbständige kann sich bei Advocard sowohl für seinen privaten Bereich als auch für seine selbständige berufliche Tätigkeit versichern. Wird ausschließlich der private Bereich versichert, besteht kein Rechtsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers.
Nähere Informationen zu den Produkten finden Sie unter Produkte Privat und Produkte Firma.