Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung

Folgebeitrag


Folgebeiträge sind alle Beiträge, die nach dem Erstbeitrag fällig werden. Wird der Folgebeitrag nicht spätestens am Fälligkeitstermin gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer schriftlich auf dessen Kosten eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen.


Für Rechtsschutzfälle, die nach Ablauf dieser zwei Wochen eintreten, besteht kein Rechtsschutz, wenn der Versicherungsnehmer den Beitrag nicht vor dem Rechtsschutzfall gezahlt hat und er auf diese Rechtsfolge mit der Mahnung hingewiesen wurde.


(ARB 2009)

Ob Privat oder Selbständig:

Wieviel Rechtsschutz brauche ich?

jetzt Bedarf ermitteln

Wichtiges im Schnellzugriff

Schadenhotline

040 - 23 73 19

Kundenservice

040 - 23 73 10

 Suche in Rechtsschutz A bis Z:
Rechtsschutzversicherung