
Rechtsschutz für Firmen Rechtsschutz besteht für berufliche Rechtsstreitigkeiten, z.B. wegen des Vorwurfs der Verletzung der Arbeitszeitordnung, Durchsetzung von Schmerzensgeld oder bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vor dem Sozialgericht.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für die gewerbliche, freiberufliche
oder sonstige selbständige Tätigkeit und für alle vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen,
auch mittätige Familienangehörige, Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, Heimarbeiter und
Leiharbeiter in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
* 3 Monate Wartezeit