Rechtsschutzversicherung
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Familien-Tarif


Der Familien-Tarif bietet Versicherungsschutz für Sie als Versicherungsnehmer

  • für Ihren Lebenspartner
  • für die minderjährigen Kinder und
  • für die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljährigen Kinder, solange sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben. (Zu den mitversicherten Kindern zählen auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder.)


Wenn Sie alleinstehend sind, egal ob mit oder ohne Kindern und in einem Ein-Personen-Haushalt wohnen, wählen Sie den Single-Tarif.

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