
Die Fälligkeit ist der Zeitpunkt, zu dem der Erstbeitrag oder Folgebeitrag zu zahlen ist.
Unter Berücksichtigung der Zahlungsweise unterscheidet man zwischen Hauptfälligkeit, zu der
ein Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Dauer kündbar ist und Zwischenfälligkeiten, z.B. bei
¼-jährlicher Zahlungsweise.