
Ein Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel, wenn sich der Kraftfahrer als ungeeignet
zum Führen eines Kraftfahrzeuges erweist. Dies ist der Fall, wenn er in erheblichem Umfang gegen
verkehrsrechtliche Vorschriften verstößt.
Versicherungsschutz besteht im Rahmen des Verkehrs-Straf-Rechtsschutzes, wenn z.B. der Entzug
der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht im Zusammenhang mit der Bestrafung wegen eines Verstoßes
gegen Straßenverkehrsvorschriften erfolgt. Wenn der Entzug durch die Verwaltungsbehörde erfolgt,
z.B. aufgrund körperlicher, geistiger oder charakterlicher Mängel (z.B. Nachtblindheit, Epilepsie,
Rauschgiftsucht), besteht Rechtsschutz im Rahmen des Verwaltungs-Rechtsschutzes in
Verkehrssachen.