
Die Einschränkung der Fahrerlaubnis bedeutet, z.B. eine bedingte bzw. mit Auflagen verbundene
Einschränkung der Fahrerlaubnis (Körperversehrter erhält Auflage zum Einbau einer bestimmten
Lenkvorrichtung, Hörgeschädigter darf nur mit Hörgerät fahren) oder die Beschränkung auf bestimmte
Fahrerlaubnisklassen.
Versicherungsschutz besteht im Rahmen des Verkehrs-Straf-Rechtsschutzes,
Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzes oder auch Verwaltungs-Rechtsschutzes in
Verkehrssachen.