Rechtsschutzversicherung
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Einschränkung der Fahrerlaubnis


Die Einschränkung der Fahrerlaubnis bedeutet, z.B. eine bedingte bzw. mit Auflagen verbundene Einschränkung der Fahrerlaubnis (Körperversehrter erhält Auflage zum Einbau einer bestimmten Lenkvorrichtung, Hörgeschädigter darf nur mit Hörgerät fahren) oder die Beschränkung auf bestimmte Fahrerlaubnisklassen.


Versicherungsschutz besteht im Rahmen des Verkehrs-Straf-Rechtsschutzes, Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzes oder auch Verwaltungs-Rechtsschutzes in Verkehrssachen.

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