
Rechtsschutz besteht für die Verteidigung in Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Disziplinarrecht oder das Standesrecht. Betroffen sind Berufsgruppen, wie Beamte, Richter, Notare oder Bundeswehrangehörige, denen ein Dienstvergehen (schuldhafte Verletzung der typischen mit dem Beamtenstatus verbundenen Pflichten) zum Vorwurf gemacht wird, z.B. Verletzung der Schweigepflicht.
Die folgenden Fallbeispiele veranschaulichen die oben beschriebene Leistungsart:
(ARB 2009)