Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung

Doppelversicherung


Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn von einem Versicherungsnehmer oder dessen mitversicherten Ehe- oder Lebenspartner Versicherungsverträge mit gleichem Deckungsumfang bei verschiedenen Versicherern abgeschlossen wurden.


Im Rahmen einer zwischen den Rechtsschutzversicherern getroffenen Vereinbarung wird der jüngere Vertrag auf Antrag des Versicherungsnehmers rückwirkend ab Beginn der Versicherungsperiode aufgehoben, in der der Antrag auf Beseitigung der Doppelversicherung gestellt wurde, jedoch frühestens ab Eintritt der Doppelversicherung. Kam die Doppelversicherung aufgrund Heirat bzw. Einschluss eines nichtehelichen Lebenspartners zustande, hat grundsätzlich der umfassendere Vertrag Vorrang, unabhängig vom Zeitpunkt des Versicherungsbeginns.


Tritt bei Bestehen einer Doppelversicherung ein Rechtsschutzfall ein, erhält der Versicherungsnehmer die ihm zustehende Versicherungsleistung (Rechtsanwalts-, Gerichtskosten usw.) nur einmal. Die beteiligten Rechtsschutzversicherer übernehmen die Versicherungsleistung anteilig.

Ob Privat oder Selbständig:

Wieviel Rechtsschutz brauche ich?

jetzt Bedarf ermitteln

Wichtiges im Schnellzugriff

Schadenhotline

040 - 23 73 19

Kundenservice

040 - 23 73 10

 Suche in Rechtsschutz A bis Z:
Rechtsschutzversicherung