Rechtsschutzversicherung
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Daten-Rechtsschutz


Rechtsschutz besteht für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) im Rahmen des Baustein Arbeitgeber-RS für Firmen, z.B. Auskunft, Berichtigung oder Sperrung von Daten und für die Verteidigung in Verfahren wegen eines Vorwurfs einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach §§ 43 und 44 BDSG.


Das folgende Fallbeispiel veranschaulicht die oben beschriebene Leistungsart:

 

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