
Rechtsschutz besteht für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) im Rahmen des Baustein Arbeitgeber-RS für Firmen, z.B. Auskunft,
Berichtigung oder Sperrung von Daten und für die Verteidigung in Verfahren wegen eines Vorwurfs
einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach §§ 43 und 44 BDSG.
Das folgende Fallbeispiel veranschaulicht die oben beschriebene Leistungsart: