
Der Beratungs-Rechtsschutz in Betreuungsverfahren und für Patienten-/Betreuungsverfügungen ( nur Senioren-Tarif ) gilt für der ersten Rat oder die erste Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes oder Notars von bis zu 220 Euro pro Versicherungsjahr, z.B. wenn eine Betreuungsverfügung aufgesetzt wir.
Das folgende Fallbeispiel veranschaulicht die oben beschriebene Leistungsart:
(ARB 2009)