Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung

Beratungs-Rechtsschutz in Betreuungsverfahren

Der Beratungs-Rechtsschutz in Betreuungsverfahren und für Patienten-/Betreuungsverfügungen ( nur Senioren-Tarif ) gilt für der ersten Rat oder die erste Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes oder Notars von bis zu 220 Euro pro Versicherungsjahr, z.B. wenn eine Betreuungsverfügung aufgesetzt wir.

Das folgende Fallbeispiel veranschaulicht die oben beschriebene Leistungsart:

(ARB 2009)




Ob Privat oder Selbständig:

Wieviel Rechtsschutz brauche ich?

jetzt Bedarf ermitteln

Wichtiges im Schnellzugriff

Schadenhotline

040 - 23 73 19

Kundenservice

040 - 23 73 10

 Suche in Rechtsschutz A bis Z:
Rechtsschutzversicherung