Rechtsschutzversicherung
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Beginn des Rechtsschutzes


Als frühestmöglicher Versicherungsbeginn bei Advocard gilt der Tag nach Eingang des Antrages bei der Filialdirektion/Geschäftsstelle oder bei Advocard.


Ab diesem Zeitpunkt wird auch der Beitrag berechnet, der unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins, oder bei einem späteren Beginn, unverzüglich nach Versicherungsbeginn bei Advocard eingegangen sein muss.

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