
Als frühestmöglicher Versicherungsbeginn bei Advocard gilt der Tag nach Eingang des Antrages
bei der Filialdirektion/Geschäftsstelle oder bei Advocard.
Ab diesem Zeitpunkt wird auch der Beitrag berechnet, der unverzüglich nach Erhalt des
Versicherungsscheins, oder bei einem späteren Beginn, unverzüglich nach Versicherungsbeginn bei
Advocard eingegangen sein muss.