Rechtsschutzversicherung
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Beauftragung des Rechtsanwaltes


Die Beauftragung des Anwaltes erfolgt durch Sie als Versicherungsnehmer oder durch den Rechtsschutz-Versicherer und in Ihrem Auftrag als Versicherungsnehmer.


Nach deutschem Recht kann die Rechtsvertretung nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen. Eine Vertretung des Versicherungsnehmers durch Advocard ist daher ausnahmslos ausgeschlossen. Für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist der Versicherer nicht verantwortlich.

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