
Die Beauftragung des Anwaltes erfolgt durch Sie als Versicherungsnehmer oder durch den
Rechtsschutz-Versicherer und in Ihrem Auftrag als Versicherungsnehmer.
Nach deutschem Recht kann die Rechtsvertretung nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt
erfolgen. Eine Vertretung des Versicherungsnehmers durch Advocard ist daher ausnahmslos
ausgeschlossen. Für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist der Versicherer nicht verantwortlich.