Rechtsschutzversicherung
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Baurisiko


Unter Baurisiko versteht man Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes, der Planung oder Errichtung sowie der genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben bzw. in Besitz zu nehmen beabsichtigt und der Finanzierung eines der o.g. Vorhaben.


Hierunter fallen z.B. Planung eines Bauvorhabens, Architektenvertrag, Erwerb eines Fertighauses oder Kauf von Baumaterial.


Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus dem Baurisiko ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und kann selbst gegen Beitragszuschlag nicht versichert werden.

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