
Unter Baurisiko versteht man Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder
der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes, der Planung oder Errichtung sowie der
genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im
Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben bzw. in Besitz
zu nehmen beabsichtigt und der Finanzierung eines der o.g. Vorhaben.
Hierunter fallen z.B. Planung eines Bauvorhabens, Architektenvertrag, Erwerb eines
Fertighauses oder Kauf von Baumaterial.
Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus dem Baurisiko ist vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen und kann selbst gegen Beitragszuschlag nicht versichert werden.