Rechtsschutzversicherung
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Beratungs-Rechtschutz im Familien- und Erbrecht sowie im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Im Familien- und Erbrecht sowie im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft besteht Rechtsschutz bei veränderter Rechtslage für den Rat oder die Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes oder Notars in familien- und erbrechtlichen sowie das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft betreffenden Angelegenheiten.

Zum Beispiel im Rahmen des Familienrechtes:
Unterhaltsauseinandersetzungen oder Sorgerechtsregelung während des Getrenntlebens.

Zum Beispiel im Rahmen des Erbrechtes:
Testamentsanfechtung, Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft.

Grundsätzlich besteht für den Versicherer Leistungsfreiheit, wenn der Rechtsanwalt oder Notar über die reine Beratung hinaus tätig wird, z.B. durch einen Brief an die Gegenseite.

Durch eine spezielle Leistungserweiterung gilt diese Einschränkung bei Advocard nicht.

Advocard Leistungserweiterung:
Wird der Rechtsanwalt oder Notar über die reine Beratung hinaus tätig, übernimmt Advocard die gesetzliche Vergütung bis zu einer halben Gebühr zuzüglich MwSt., bis zu 520 € insgesamt.

( ARB 2009)

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